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Ihre Wohngebäudeversicherung
Was ist versichert
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ein persönliches Angebot erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Der schnelle Weg zu einer günstigen Wohngebäudeversicherung. Informieren Sie sich hier. Gerne schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Berechnung der Wohngebäudeversicherung errechnet sich bei unserem Partner bequem nach den >Herstellungskosten<. Beispiele für den Beitrag können Sie der Liste entnehmen. Gerne können Sie sich ein >Persönliches Angebot anfordern<.
Versicherte Gefahren: Feuer, LeitungsWasser, Sturm/Hagel
Herstellungskosten/ Gebäudewert Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer
€ 100.000 59,53 €
€ 150.000   89,22 €
€ 200.000 119,05 €
€ 250.000   148,74 €
€ 300.000 178,59 €
€ 350.000   208,27 €
€ 400.000 238,27 €
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Wohngebäude  

Ständig bewohntes Wohngebäude, der BAKL / II, Neubau

• ohne Versicherungssummenbegrenzung Höchstentschädigung € 600.000
• genereller >Unterversicherungsverzicht<
• Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Gebäudeglas


F, LW, St/H
= Sonstiges Zubehör / Nebengebäude
= Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegung - und Schutzkosten
= Mietausfall bis 18 Monate oder Hotelkosten bis 100 Tag, je Tag € 100,-*
= Reiserückholkosten bis € 2.000,-
= Mehrkosten durch behördliche Auflagen und Infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen *
= Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe € 25.000*
= Vandalismus bis €2.500 (SB €500)
= Gebäudebeschädigung aufgrund eines Einbruchs bis € 2.500

F
= Feuerrohbau bis 15 Monate
= Außenverkleidung
= Unbemannte Flugkörper
= Kraftfahrzeuganprall
= Nutzwärmeschäden
= Überspannungsschäden
 = Dekontaminationskosten *

LW
= Wasser- und Gasverlust *
= Wasserzu-, ableitungs- und Heizungsrohre inner- und außerhalb des Versicherungsgrundstücks
= Rückstauschaden
= Wasserbetten, Aquarien und Schwimmbecken
= Armaturen bis € 250
= Fußbodenheizung
= Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
= Gasleitungen,
= Innen liegende Regenfallrohre

St/H
= Umgestürzte Bäume
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Modul Wohngebäude

Allgemeine Bestimmungen

Annahmerichtlinien

Nicht versicherbare Risiken
• Risiken der Bauartklasse V
• Überwiegend gewerblich, landwirtschaftlich oder industriell genutzte Risiken
• Risiken, die nicht allseitig umschlossen sind
• Risiken, die nicht bezugsfertig sind, außer Feuer Rohbauversicherung
• Risiken, die sich im Umbau befinden
• Risiken, die zum Abbruch vorgesehen sind Anfragepflichtige Risiken
• Risiken mit einer notwendigen Höchstentschädigung von über € 600.000 

  Einzelanfrage
• Risiken der Bauartklasse III und IV
• Risiken, die älter sind als 40 Jahre
• Risiken, die ganz oder teilweise leer stehen
• Risiken unter Denkmalschutz
• Risiken, in deren Umkreis (10 m) Lagerung oder Verarbeitung von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (auch Kunst- oder 
Schaumstoffe) betrieben wird 
• Risiken mit Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre (Kleinschäden bis € 150, sofern deren Anzahl nicht mehr als 3 betragen 
hat, sind hiervon ausgenommen)
• Risiken mit sonstigen Vorschäden über € 25.000
• Risiken, für die das Elementarrisiko beantragt wurde (Fragebogen ist einzureichen)
• Risiken, deren Versicherungen von anderen Versicherern abgelehnt bzw. gekündigt wurden 
• Wochenend- und Ferienhäuser

Anfragepflichtige Risiken

• Risiken mit einem Gesamtwert über € 400.000,-

• Risiken der Bauartklasse III und IV

• Risiken, die älter sind als 40 Jahre

• Risiken, die ganz oder teilweise leer stehen

• Risiken unter Denkmalschutz

• Risiken, in deren Umkreis (10 m) Lagerung oder Verarbeitung von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (auch Kunst- oder Schaumstoffe) betrieben wird

• Risiken mit Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre (Kleinschäden bis € 150, sofern deren Anzahl nicht mehr als 3 betragen hat, sind hiervon ausgenommen)

• Risiken mit sonstigen Vorschäden über € 25.000

• Risiken, für die das Elementarrisiko beantragt wurde (Fragebogen ist einzureichen)

• Risiken, deren Versicherungen von anderen Versicherern abgelehnt bzw. gekündigt wurden

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Unterversicherungsverzicht 

Grundsätzlich nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Ergibt sich im Schadenfall, dass der dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegte Wert von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht und diese Abweichung auf 
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, so wird nur der Teil des ermittelten Betrages ersetzt.
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Wohnfläche

Die Wohnfläche ist dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei alle zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken 
ausgebaute Flächen zu berücksichtigen sind.
Sind derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Wohnfläche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ermitteln.
Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des 
Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen außerdem auch Arbeitszimmer, 
gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten. Zur Wohnfläche zählen nicht Treppen, Balkone,
Loggien, Terrassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Bauartklassen
Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere, wenn auf diese ein Anteil von mehr als 20 % entfällt.

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