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| Ihre
Wohngebäudeversicherung |
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Was
ist versichert
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Was
kostet eine Wohngebäudeversicherung?
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Was
ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
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Ein persönliches Angebot erhalten Sie gerne auf Anfrage. |
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Der
schnelle Weg zu einer günstigen
Wohngebäudeversicherung. Informieren Sie sich hier.
Gerne schicken wir Ihnen ein unverbindliches Angebot
zu. |
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| Was kostet
eine Wohngebäudeversicherung? |
| Die
Berechnung der Wohngebäudeversicherung errechnet sich bei
unserem Partner bequem nach den >Herstellungskosten<.
Beispiele für den Beitrag können Sie der Liste
entnehmen. Gerne können Sie sich ein >Persönliches
Angebot anfordern<. |
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| Versicherte
Gefahren: Feuer, LeitungsWasser, Sturm/Hagel |
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Herstellungskosten/
Gebäudewert |
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Jahresbeitrag
inkl. Versicherungssteuer |
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€
100.000 |
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59,53
€ |
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€
150.000 |
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89,22
€ |
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€
200.000 |
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119,05
€ |
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€
250.000 |
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148,74
€ |
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€
300.000 |
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178,59
€ |
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€
350.000 |
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208,27
€ |
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€
400.000 |
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238,27
€ |
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Wohngebäude
Ständig bewohntes Wohngebäude, der BAKL / II, Neubau
• ohne Versicherungssummenbegrenzung Höchstentschädigung € 600.000
• genereller >Unterversicherungsverzicht<
• Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Gebäudeglas
F, LW, St/H
= Sonstiges Zubehör / Nebengebäude
= Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegung - und Schutzkosten
= Mietausfall bis 18 Monate oder Hotelkosten bis 100 Tag, je Tag € 100,-*
= Reiserückholkosten bis € 2.000,-
= Mehrkosten durch behördliche Auflagen und Infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen *
= Sachverständigenkosten ab Schadenhöhe € 25.000*
= Vandalismus bis €2.500 (SB €500)
= Gebäudebeschädigung aufgrund eines Einbruchs bis € 2.500
F
= Feuerrohbau bis 15 Monate
= Außenverkleidung
= Unbemannte Flugkörper
= Kraftfahrzeuganprall
= Nutzwärmeschäden
= Überspannungsschäden
= Dekontaminationskosten *
LW
= Wasser- und Gasverlust *
= Wasserzu-, ableitungs- und Heizungsrohre inner- und außerhalb des Versicherungsgrundstücks
= Rückstauschaden
= Wasserbetten, Aquarien und Schwimmbecken
= Armaturen bis € 250
= Fußbodenheizung
= Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
= Gasleitungen,
= Innen liegende Regenfallrohre
St/H
= Umgestürzte Bäume
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Modul Wohngebäude
Allgemeine Bestimmungen
Annahmerichtlinien
Nicht versicherbare Risiken
• Risiken der Bauartklasse V
• Überwiegend gewerblich, landwirtschaftlich oder industriell genutzte Risiken
• Risiken, die nicht allseitig umschlossen sind
• Risiken, die nicht bezugsfertig sind, außer Feuer Rohbauversicherung
• Risiken, die sich im Umbau befinden
• Risiken, die zum Abbruch vorgesehen sind Anfragepflichtige Risiken
• Risiken mit einer notwendigen Höchstentschädigung von über € 600.000
Einzelanfrage
• Risiken der Bauartklasse III und IV
• Risiken, die älter sind als 40 Jahre
• Risiken, die ganz oder teilweise leer stehen
• Risiken unter Denkmalschutz
• Risiken, in deren Umkreis (10 m) Lagerung oder Verarbeitung von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (auch Kunst- oder
Schaumstoffe) betrieben wird
• Risiken mit Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre (Kleinschäden bis € 150, sofern deren Anzahl nicht mehr als 3 betragen
hat, sind hiervon ausgenommen)
• Risiken mit sonstigen Vorschäden über € 25.000
• Risiken, für die das Elementarrisiko beantragt wurde (Fragebogen ist einzureichen)
• Risiken, deren Versicherungen von anderen Versicherern abgelehnt bzw. gekündigt wurden
• Wochenend- und Ferienhäuser
Anfragepflichtige
Risiken
•
Risiken mit einem Gesamtwert über € 400.000,-
•
Risiken der Bauartklasse III und IV
•
Risiken, die älter sind als 40 Jahre
•
Risiken, die ganz oder teilweise leer stehen
•
Risiken unter Denkmalschutz
•
Risiken, in deren Umkreis (10 m) Lagerung oder Verarbeitung von
feuergefährlichen oder explosiven Stoffen (auch Kunst- oder Schaumstoffe)
betrieben wird
•
Risiken mit Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre (Kleinschäden bis €
150, sofern deren Anzahl nicht mehr als 3 betragen hat, sind hiervon
ausgenommen)
•
Risiken mit sonstigen Vorschäden über € 25.000
•
Risiken, für die das Elementarrisiko beantragt wurde (Fragebogen ist
einzureichen)
•
Risiken, deren Versicherungen von anderen Versicherern abgelehnt bzw. gekündigt
wurden
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Unterversicherungsverzicht
Grundsätzlich nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Ergibt sich im Schadenfall, dass
der dem
Versicherungsvertrag zugrunde gelegte Wert von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht und diese Abweichung auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, so wird nur der Teil des ermittelten Betrages
ersetzt.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei alle zu Wohn-, Gewerbe- oder Hobbyzwecken
ausgebaute Flächen zu berücksichtigen sind.
Sind derartige Unterlagen nicht vorhanden, ist die Wohnfläche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu ermitteln.
Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des
Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen außerdem auch Arbeitszimmer,
gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten. Zur Wohnfläche zählen nicht Treppen, Balkone,
Loggien, Terrassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Bauartklassen
Bei gemischter Bauweise gilt die ungünstigere, wenn auf diese ein Anteil von mehr als
20 % entfällt.
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